Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung getroffen, welche es auch Privatpersonen untersagt, Programme zum Entfernen oder Umgehen von Kopierschutzmechanismen anzubieten. Im Details scheint die rechtliche Sachlage so, dass die Bewerbung solcher Angebote untersagt ist.
In dem Fall handelte es sich um eine Privatperson, die bei Ebay ein solches Programm versteigerte. Natürlich lief die Versteigerung im privaten Rahmen und einmalig. Trotzdem war das für den Verkäufer kein gutes Geschäft: 1131,50€ Anwaltskosten müssen nun entrichtet werden.
Via zdnet.de.
Related posts:
- Jetzt auch in Kuba PCs Lange Zeit war die Einfuhr von PCs zur privaten Verwendung politisch verhindert worden. Das hat sich jetzt geändert – sobald...
- Kurz notiert: 13% von uns handeln privat im Netz Nach einer Untersuchung der Bitkom handeln 13% der Deutschen privat im Internet. Dieses Ergebnis wird in erster Linie das Finanzamt...
- Merke: Museen sind montags geschlossen… So ein Ärger. Am heutigen Tage wollten wir uns die Ausstellung “Expedition Materia” anschauen – mit wenig Erfolg. Wie ansich...
- Telekom arbeitet auch Samstags… Was in der Servicewüste Deutschland nicht üblich ist, wird nun bei der Telekom eingeführt. Für die Bereitstellung eines Anschlusses ist...
- Ärzte sind Internetmuffel Das hat eine Studie ergeben – jetzt fragt man sich, ob das gut oder schlecht ist? Das läuft soweit erstmal...
