Auch von Privat: Kopierschutzentferner sind verboten!
17. Juli 2008 von Stefan Jung
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung getroffen, welche es auch Privatpersonen untersagt, Programme zum Entfernen oder Umgehen von Kopierschutzmechanismen anzubieten. Im Details scheint die rechtliche Sachlage so, dass die Bewerbung solcher Angebote untersagt ist.
In dem Fall handelte es sich um eine Privatperson, die bei Ebay ein solches Programm versteigerte. Natürlich lief die Versteigerung im privaten Rahmen und einmalig. Trotzdem war das für den Verkäufer kein gutes Geschäft: 1131,50€ Anwaltskosten müssen nun entrichtet werden.
Via zdnet.de.
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