Die Internetplattform www.perlentaucher.de gewinnt auch in zweiter Instanz einen Streit mit der FAZ und der SZ, in der es um das Zitieren von Beiträgen ging. Golem schreibt dazu:
Die Website Perlentaucher berichtet über Literaturkritik und veröffentlicht dazu auch selbst verfasste Zusammenfassungen von Buchrezensionen, die in der FAZ sowie der SZ erschienen sind. Darin sahen die beiden Verlage eine Urheberrechtsverletzung, unterlagen aber bereits im ersten Urteilsspruch vom November 2006.
Damit ist die Rechtslage hoffentlich auch für kleinere Blogbetreiber geklärt. Ein Zitat mit Angabe der Quelle ist meines Erachtens nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch noch Werbung für den Urheber. In anderen Bereichen hat man sich dieses “Werbungsverhältnis” – (hoffentlich) objektive Unabhängige berichten über Produkte/ Leistungen – zu Nutze gemacht.
Related posts:
- Lustiges Börsenspiel Für Interessierte kann ich das Börsenspiel brokerjoker.de empfehlen. Die Spielrunde dauert je einen Monat und für die Erstplazierten gibt es...
