Archiv vom Dezember 2007

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Guten Rutsch!

Aufgrund der Abreise heute nacht in den lang ersehnten Urlaub wünsche ich schon jetzt allen einen guten Rutsch!

Die Gans ist verdaut und die Geschenke sind alle ausprobiert. Über “das” Geschenk werde ich im neuen Jahr mit Fotos berichten. Das hat glatt patentreife.

Jetzt werden noch einige Sachen eingepackt und dann gehts schlafen, damit das Fahrzeug heute nacht den korrekten Weg findet.

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Frohes Fest!!

Zwischen den weihnachtlichen Vorbereitungen möchte ich doch schnell noch einen Eintrag hier im Blog loswerden und allen Lesern (die ihr mittlerweile doch recht zahlreich seid) ein wunderschönes Weihnachtsfest wünschen!

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Gewinnspielstart!

Wie hier schon geschrieben, möchte ich demjenigen, der mir die erste SMS mit dem Inhalt “Tolle Idee!” auf meine neue Nummer schickt ein schönes Fest mit Dresdner Bier bescheren. Über die Bestimmung der Nummer habe ich nun lange nachgedacht – es soll ja (im Gegensatz zu den TV-Gewinnspielen) lösbar sein. Andererseits möchte ich natürlich nicht der ganzen Welt meine Telefonnummer mitteilen – das wäre mir doch zu anstrengend. Ich denke, die folgende Bestimmungsvorschrift sollte ein eindeutiges Ergebnis liefern und zudem verhindern, dass ich täglich Werbung erhalte:

Für die Vorwahl gilt: die ersten zwei Ziffern sind gleich der letzten zwei Ziffern der Jahreszahl des Anschlags auf das WTC. Die hinteren zwei Ziffern sind das Geburtsjahr von Willy Sagnol (Fußballer).

Für den Rest der Nummer werden einige einen Taschenrechner benötigen.

  1. X = Geburtstag meiner Freundin (TT.MM.JJ – den Wert für TT)
  2. Y = 2^X (Ich werde IT-Typ – da spielen Zweierpotenzen eine besondere Rolle…)
  3. Streicht bitte von Y die ersten drei Stellen!
  4. Addiert 2^20
  5. Addiert 2^17
  6. Kurze Zwischenrechnung
    1. Nehmt Matthis Geburtstag im Format TTMM
    2. Fügt hinten eine 7 an.
  7. Zieht diesen Wert von dem Ergebnis von 5. ab.
  8. Fügt Vorwahl und Rufnummer zusammen und speichert das anstelle der alten Nummer im Handy.
  9. Schnell eine SMS mit “Tolle Idee!” dort hin!

Kleiner Hinweis: die letzten 4 Stellen könnten theoretisch ein Geburtstag sein. (Falls ihr dort größere Zahlen rausbekommt, müsst ihr nochmal rechnen :-))

Der Gewinner kann sich wie angekündigt über 3 Dresdner Biere freuen. Jeglicher Rechtsweg wird ausgeschlossen! Dieses Gewinnspiel fällt absichtlich unter die Rubrik Spaß!

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Erneuter Abbruch der Verhandlungen

Zwischen Bahnchef Mehdorn und GDL-Chef Schell herrscht seit heute wieder Funkstille. Nachdem man sich zumindest auf Verhandlungen einigen konnte, hat man nun – völlig überraschend – wieder einen Schritt zurück in die Eiszeit gewagt. Damit besteht für Bahnreisende ab sofort wieder das Risiko von Streiks. In der FAZ ist heute zu lesen:

„Urplötzlich erklärte die GDL am frühen Nachmittag die Verhandlungen für beendet“, berichtete der Sprecher. „Das ist absolut nicht nachvollziehbar.“ Warum GDL-Chef Manfred Schell das für den Abend vereinbarte Spitzengespräch der Chefs der drei Bahngewerkschaften Transnet, GDBA und GDL mit DB-Vorstandchef
Hartmut Mehdorn kurzfristig abgesagt habe, „ist uns schlichtweg schleierhaft“.

Ob jemand auf der Erbse genächtigt hat oder ob sich die werten Herren verbale Backpfeifen verpasst haben wird (hoffentlich) deren Geheimnis bleiben.

Währenddessen schicken sich jetzt Transnet und GDBA an, in eigene Tarifverhandlungen einzusteigen. Von diesen zwei Parteien ist ebenfalls nicht viel gutes über das Vorgehen der GDL zu hören, was mich schon ein wenig erstaunt. Im FAZ-Artikel kann man weiterhin lesen:

„Die Verhandlungen und auch die Abstimmungen (der GDL) mit Transnet und GDBA waren auf gutem Wege“, erklärten Hansen und Hommel. Nachdem erst am 13. Dezember alle Beteiligten sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt hätten, seien der Abbruch der Verhandlungen und die Absage des Spitzengesprächs „Indizien dafür, dass der von der GDL provozierte Organisationskonflikt unter dem Deckmantel von Tarifverhandlungen fortgesetzt werden soll“.

Ich bleibe weiterhin gespannt. Allen Bahnkunden wünsche ich ein streikfreies Fest!

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Kleines Gewinnspielupdate

Nachdem ich leicht verärgert über den Ringelpips des Anbieters war, hat dieser mir mitgeteilt, dass sich meine Karte (urplötzlich ohne Telefon) auf dem Postweg befindet. Ich erwarte also in naher Zukunft einen Start des Spielchens.

Zum Thema Telefon war ich dann doch mehr als leicht verdutzt, da es auf einmal hieß, das von mir gewünschte Modell sei allerfrühestens (wenn überhaupt) im neuen Jahr lieferbar. Immerhin bekam ich das Angebot, mich nochmal im Shop umzusehen ob mir nicht etwas anderes gefallen würde. Das tat ich dann auch und nun ist das neue Modell zu mir unterwegs – zumindest teilte man mir dies mit. Ich bleibe also gespannt und denke mal ein wenig über eine Berechnungsvorschrift nach.

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Heikles Vorgehen bei Abmahnungen

Wie seit längerem bekannt ist, werden Personen, bei denen der Verdacht auf Urheberrechtsverletzung (Filesharing geschützter Titel) vorliegt, anwaltlich abgemahnt. Diese Maschine rollt sehr unbarmherzig und scheinbar unaufhaltsam. Vertreten durch Anwälte, die sich auf diese Art nicht nur ihren Lebensunterhalt verdienen, rollt die Musikindustrie über die Nutzer der bekannten Tauschbörsen. Dabei kommt es nicht selten zu Verwechslungen oder Irrtümern.

Heute war zu lesen (heise, golem), dass einer dieser Anwälte einen Prozess – und jetzt festhalten(!) – über die entstandenen Anwaltsgebühren eines zu unrecht Beschuldigten verlor. Was war passiert? Bei der Herausgabe der Daten (in diesem Fall besonders interessant: diese Daten wurden nicht auf dem offiziellen Rechtsweg über das Gericht sondern direkt von der Staatsanwaltschaft beim Provider abgefragt) passierte ein Zahlendreher in der IP-Adresse, was unweigerlich zur falschen Person führt.

Die Urteilsbegründung ist allerdings doch nicht ganz ohne – das Gericht war der Ansicht, der Anwalt hätte seine Sorgfaltspflichten verletzt. Er hätte die erhaltenen Daten prüfen müssen. Zudem gab es verbale Ohrfeigen für das generelle Vorgehen.

Heise:

In dem vor dem Amtsgericht behandelten Fall handelte es sich um ein parallel zu einem Hinweis an die Strafverfolger auch an einen Surfer adressiertes standardisiertes Abmahnschreiben wegen 696 illegal weiterverbreiteter Musikdateien. Neben der Unterlassungserklärung enthielt der Brief eine pauschale Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag und den Hinweis, dass ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund bereits eingeleitet sei. Dazu kam die Drohung, dass der Abgemahnte bei Nichtabgabe der Erklärung auch die Anwaltskosten in Höhe mehrerer zehntausend Euro tragen müsse.

Das würde mich beim Öffnen doch leicht erblassen lassen… Weiter im Text ist noch zu lesen:

Von Rechtsexperten wird seit längerem beklagt, dass die Abmahnmaschinerie der Musikindustrie zu weit geht. So würden Strafverfolger bei der Abfrage von Nutzerdaten verstärkt Gerichte umgehen und sich direkt an Internetprovider wenden. Die Labels und ihre Fahnder hätten es geschafft, die Staatsanwaltschaften perfekt zu instrumentalisieren, lautet der Vorwurf. Es seien “Super-Schnittstellen” für die Rechteinhaber geschaffen worden. Hintergrund ist, dass manche Gerichte die Herausgabe von Personendaten zu IP-Adressen verweigern, wenn sie nur Bagatellverstöße ins Feld geführt sehen.

Die gesamte Thematik ist äußerst heikel, da noch immer keine guten rechtlichen Normen für diese Art Urheberrechtsverletzung gefunden sind. Für private Haushalte stellt sich grundsätzlich die Frage, in welchem Umfang eine Strafe sinn macht und was maximal gefordert werden kann – ich meine, es sollte eine Regelung auf Bußgeldbasis geschaffen werden. Bei gewerblichen Verstößen muss es allerdings teuer werden. Im Einzelfall wäre zu prüfen, welcher Kategorie der Fall zuzuordnen ist – der anschließende Rechtsweg wäre damit deutlich kürzer und zudem billiger. Im Moment hauen sich damit einige Anwälte derartig die Taschen ohne jegliche Wirkung voll, dass es schon unverschämt anmutet.

Es ist meiner Meinung nach nicht zu erwarten, dass sich die Betreiber der Tauschbörsen ohne Druck der Problematik annehmen. Die effektivste Variante wäre es allerdings.

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