Nachdem eine Frau in den USA zu 220.000 US-$ Strafe verurteilt wurde, weil ihr scheinbar nachzuweisen war, dass sie urheberrechtlich geschütztes Material in ihrem öffentlichen Kazaa-Ordner hatte, wird es nun ein Berufungsverfahren dazu geben. Die Urteilsfindung scheint dabei umstritten, da man sich nicht einigen kann, ob die Bereitstellung oder aber der tatsächliche Download durch andere Nutzer die strafbare Handlung darstellt. Die Betroffene hat nun eine Spendenseite eingerichtet, um weitere gerichtliche Schritte finanzieren zu können.
Scheinbar sind solche Berufungsverfahren in den USA allerdings üblich – spektakuläre Urteile der ersten Instanz werden selten rechtskräftig.
Die Entscheidungsfindung in solchen Fällen erachte ich schon aus dem einfachen Grunde sehr schwierig, da kein Streitwert festsetzbar ist. Wer kann schon nachweisen, wie oft der Titel tatsächlich von anderen Nutzern geladen wurde? Zudem stellt sich grundsätzlich die Frage, ob überhaupt ein Vermögensschaden enstanden ist – hätten die Nutzer die Titel sonst käuflich erworben? Das glaube ich persönlich eher nicht. Für den allgemeinen Fall, der Tauschbörsennutzer hat die Dateien selbst auch illegal heruntergeladen, liegt der Streitwert in der Summe der Beschaffungswerte für die Einzeltitel – bei 20 Stück wohl kaum oberhalb von 30$. Das lohnt vor Gericht allerdings eher selten…
Bis zur grundsätzlichen Klärung dieser Rechtslücke werden wohl noch einige Jahre ins Land gehen.
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