Gerade musste ich bei heise.de einen Artikel lesen, in dem sehr spektakulär berichtet wird, dass ein Mobiltelefon, welches online bestellt wurde, nach Erhalt getestet werden darf. Natürlich darf man das! Es entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, diesen Test zu verbieten. Der Umfang der Prüfung sollte nicht wertmindernd sein – es wird von einem Telefonat und dem Versand einer SMS gesprochen, was ich persönlich doch eher als dürftig empfinde.
Ich habe den Eindruck, das Rechtsempfinden der Deutschen ist an dieser Stelle gestört, da sich alle Anbieter einig sind und Geräte, welche benutzt worden, in ihren AGB vom Fernabsatzgesetz ausschließen. Sollte jemand ein Grundsatzurteil oder ähnliches im Internet finden, wäre ich für einen Link dankbar.
Sendet man Vertrag mit Telefon zurück, so liegt die Sache meiner Meinung nach so, dass eine eventuelle Wertminderung durch den Kunden zu tragen ist. Diese sollte beim Handy auf null – für die SIM-Karte auf den Beschaffungswert beziffert werden können, da diese nicht mehr weiter nutzbar ist.
Da man sich in einem solchen Fall (bei den großen Anbietern) mit Goliath anlegt, würde ich lieber auf einen Test verzichten. Bei kleinen Anbietern scheinen solche Rückgaben durchaus üblich zu sein – wenn diese keine Möglichkeit haben, die Geräte zurückzusetzen, kann ich mir eine gewisse Verärgerung vorstellen. Allerdings müsste man sich dann als Anbeiter fragen, ob man im Telekommunikationsmarkt richtig ist.
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