Urteil wegen Hehlerei
30. September 2007 von Stefan Jung
Nachdem ein Ingenieur in Pforzheim wegen Hehlerei verurteilt wurde, weil er bei ebay ein Navigationsgerät gekauft hatte, welches aus einem Diebstahl stammte, wurde das Urteil jetzt aufgehoben. Es ist (glücklicherweise) nicht nachweisbar, dass man einen eventuellen Diebstahl der Auktionsware aufgrund eines (in diesem Fall schon nicht marktüblichen) Preises billigend in Kauf nehmen würde. Scheinbar sieht das Gesetz hier bei Vorsatz eine Strafe vor. Dieser ist allerdings weder nachweisbar noch erklärt sich das logisch - wer kauft schon freiwillig Diebesgut?!
Ein solches Urteil hätte wohl zudem jegliches Internet-Schnäppchen per Gesetz verboten.
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